Insolvenzschutz einer britischen Lebensversicherung

Für viele Anleger ist die Sicherheit einer langfristigen Anlageform wesentlich wichtiger als die mögliche Ablaufrendite. Dies ist besonders dann wichtig, wenn das angesparte Geld der eigenen Altersvorsorge dienen soll.

Durch die Öffnung und Harmonisierung der europäischen Versicherungsmärkte können deutsche Anleger auch seit Mitte der 90er Jahre Ihre Altersvorsorge bei britischen Lebensversicherungsgesellschaften bilden. Standard Life war die erste britische Lebensversicherung, die mit speziell für den deutschen Versicherungskunden konzipierten Produkten an den Markt gegangen ist.

Zwischenzeitlich sind viele weitere Unternehmen gefolgt. So bieten derzeit fast alle Unternehmen von der Basisrente, über die Riester Rente bis hin zu privaten Rentenversicherung alle Möglichkeiten des 3-Schichtenmodells an. Aktuell sind folgende Gesellschaften in Deutschland aktiv: Clerical Medical, Friends Provident, Legal & General, MGM International, Prudential International, Royal London.

Doch in Zeiten der internationalen Finanzkrise sorgen sich viele Anleger um die Sicherheit Ihrer Ersparnisse. Da ist es gut zu wissen, dass es auch in Großbritannien einen Insolvenzschutz für angeschlagene Versicherungsunternehmen gibt. Zwar ist bisher noch kein britisches Versicherungsunternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, doch für den Anleger ist die Absicherung im Ernstfall sehr beruhigend.

Ähnlich wie der deutsche Versicherungssicherungsfonds „Protektor“ der 2002 durch die Versicherungswirtschaft gegründet wurde, gibt es in Großbritannien seit 2001 das FSCS (Financial Services Compensation Scheme). Sollte ein britisches Lebensversicherungsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten kommen und von einer Insolvenz bedroht werden, so greift die FSCS ein. Das Hauptziel der FSCS ist die Aufrechterhaltung des Versicherungsbestandes. Hierzu wird zuerst am Markt nach einem Käufer für das angeschlagene Versicherungsunternehmen gesucht.

Misslingt der Verkauf und ist die Insolvenz nicht abzuwenden, so können alle Anleger dieser Gesellschaft eine Entschädigungsleistung bei der FSCS beantragen. Demnach sind die ersten 2.000 Pfund bis zu 100% absichert. Die weiteren Vermögenswerte sind dann zu 90% geschützt.

Für deutsche Anleger ist jedoch wichtig, dass die Versicherungspolice nach britischem Recht ausgestellt wurde oder wird. Deshalb ist es immer empfehlenswert, wenn sich ein Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages den Schutz durch die FSCS schriftlich bestätigen lässt.

Rürup Rente: Hinterbliebenschutz und BU-Absicherung

Seit 2005 kann man neben der Riester Rente auch in Form der Rürup Rente für die eigene Altersvorsorge sparen. Ein Vorteil der Rürup Rente ist die Steuerersparnis. Das heißt, die Beiträge die man für eine Rürup Rente aufwendet, können steuermindernd abgesetzt werden.

Um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen, muss ein Rürupvertrag bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. So darf nur eine lebenslange Rentenleistung erbracht werden und die Absicherung der Hinterbliebenen ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Hinterbliebenenschutz:

Wer sich für einen langfristigen Altersvorsorgevertrag entscheidet, stellt sich auch immer die Frage, welche Absicherungsmöglichkeiten im Todesfall für die Hinterbliebenen bestehen. Im Falle der Rürup Rente sind die Möglichkeiten von gesetzlicher Seite eingeschränkt. Denn das Vorbild bei der Konzeption dieser zusätzlichen Altersvorsorge war die gesetzliche Rentenversicherung. So sind im Todesfall sowohl bei der Rürup wie auch der gesetzlichen Rente immer nur die Ehepartner sowie die versorgungsberechtigten Kinder erbberechtigt.

In der gesetzlichen Rentenversicherung spricht man dann von einer Witwen- bzw. Witwerrente oder einer Waisenrente für die Kinder. Im Falle der Rürup Rente spricht man einfach nur von einer Hinterbliebenrente.

Die Versicherungswirtschaft sieht folgende Lösungen vor. Verstirbt der Rürupsparer während der Ansparphase, so wird aus dem bis dahin gebildeten Vermögen eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder die Kinder kalkuliert. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit die Vermögenswerte in den Rürupvertrag des Ehepartners zu übertragen. Sollte noch kein eigener Vertrag bestehen, so kann auch ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

In der Rentenphase kann man das Todesfallrisiko mit einer Rentengarantiezeit absichern. Viele Versicherungsgesellschaften bieten hier Laufzeiten von 10 bis 20 Jahren an. Allerdings gibt es auch hier die Variante, dass das noch vorhanden Vermögen in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt wird.
Berufsunfähigkeitsabsicherung:

Doch nicht nur für den Todesfall sieht die Basisrente eine Absicherung vor. So kann die Rürup Rente auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Vorteil: Auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind während der Laufzeit steuerlich abzugsfähig. Allerdings darf der Beitragsanteil des BU-Schutzes nicht über 50% liegen.

Man sollte auf jeden Fall vor Abschluss eines Vertrages genau prüfen, welche Möglichkeiten das Unternehmen im Ernstfall anbietet. Möchte man eine dritte Person absichern, so muss man im Falle der Rürup Rente eine zusätzliche Absicherung in Form einer Risikolebensversicherung abschließen.

Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in vielen Merkmalen vom gesetzlichen Krankenversicherungssystem. Neben den Leistungen ist wohl die Beitragsberechnung bzw. Kalkulation ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal.

So wird in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zur Beitragsberechnung ausschließlich das Einkommen des Versicherungsmitglieds herangezogen. Wer viel verdient, muss auch mehr Beiträge bezahlen, ohne dafür aber einen besseren Versicherungsschutz zu genießen.

Ganz anders sieht es dagegen im privaten Krankenversicherungssystem aus. Hier werden verschiedene individuelle Faktoren für die Kalkulation des Beitrages herangezogen. So werden beim Abschluss eines Versicherungsvertrages das Eintrittsalter der versicherten Person, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und natürlich die Tarifleistungen berücksichtigt. Welchen Einfluss die verschiedenen Faktoren auf die Kalkulation haben, ist nachfolgenden kurz beschrieben.

Eintrittsalter:

Durch die kapialgedeckte Kalkulationsweise der PKV, werden alle Kosten die im Laufe der Versicherungsdauer anfallen berücksichtigt. Wer jung in die private Krankenversicherung wechselt, benötigt am Anfang in der Regel weniger Leistungen aus dem Topf der Versicherungsgemeinschaft. Doch je älter man wird, umso mehr werden die Kosten für notwendige Behandlungen ansteigen. Damit die Beiträge alleine aufgrund des Älterwerdens nicht ansteigen, wird schon zu Beginn eine Alterungsrückstellung gebildet und über die gesamte Laufzeit kalkuliert. Je jünger man also in die PKV wechselt, umso länger hat das Unternehmen Zeit die Kosten über die Laufzeit zu verteilen.

Geschlecht:

Da der Beitrag immer die individuellen Risiko- und Behandlungskosten der versicherten Person widerspiegeln, müssen Frauen etwas mehr bezahlen als Männer. Dies liegt zum einen an den Schwangerschaftsphasen und zum anderen an der um ca. 5 Jahre längeren Lebenserwartung der Frauen.

Gesundheitszustand:

Der Gesundheitszustand der versicherten Person zum Zeitpunkt der Antragstellung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Beitragskalkulation. Ist der Antragsteller gesund, so wird der Antrag ohne Erschwernis angenommen. Liegen jedoch risikorelevante Vorerkrankungen vor, kann die Gesellschaft den Antrag ablehnen oder mit einem individuellen Risikozuschlag annehmen. Durch diese Vorgehensweise wird die Versicherungsgemeinschaft entlastet. Verändert sich der Gesundheitszustand nach dem Versicherungsbeginn, führt dies nicht zu einer Nachkalkulation des Beitrages. In diesem Fall werden die erhöhten Kosten durch die Versicherungsgemeinschaft gedeckt.

Tarifleistungen:

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können im Gegensatz zum gesetzlichen System frei gewählt werden. Möchte man als Versicherungsnehmer im Krankheitsfall im Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung liegen, so sind die Kosten für diesen Schutz natürlich wesentlich höher als für das Mehrbettzimmer mit der Behandlung durch den diensthabenden Arzt.

Alle die oben genannten Faktoren führen zur Feststellung einer individuellen Versicherungsprämie.

PKV Streitfall Ombudsmann

Im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) treten nicht selten Meinungsverschiedenheiten auf. Wenn Versicherter und Versicherungsunternehmen über einen Versicherungsfall uneins sind, dann können sie den so genannten Ombudsmann als außergerichtlichen Streitschlichter bestellen, um Kosten zu sparen. Ein Ombudsmann – auch Ombudsman – ist ein unparteiischer Schiedsmann oder Streitschlichter. Der Begriff leitet sich vom skandinavischen „Ombud“ ab, was soviel wie Vermittler, Vertreter, Bevollmächtigter bzw. altnordisch auch Vollmacht bedeutet.

Ein Ombudsmann ermöglicht es, Streitfälle aus den verschiedensten Bereichen ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten. Er soll die ungerechte Behandlung von Personen oder Personengruppen verhindern. Das Amt beinhaltet also eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen, bei der die Belange aller Personen berücksichtigt werden, vor allem auch die von Personen oder Gruppen, die infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig beachtet würden. Darunter fallen beispielsweise die Interessen von Kindern oder von hilfsbedürftigen Personen, wie auch Patienten.

Früher war eine solche Aufgabe immer eine ehrenamtliche Tätigkeit. Neben dem einzelnen Ombudsmann gibt es auch noch den Ombudsrat, ein Gremium, das mit mehreren Personen die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt. Die Aufgaben von Ombudsmann und Ombudsrat sind im Einzelnen eine objektive Betrachtung des Streitfalles, eine Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente und ein Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren. Auf Basis dieser Punkte wird eine zufrieden stellende Lösung für alle Beteiligten angestrebt, bzw. es wird für den entsprechenden Fall eine Lösung empfohlen. Das Schlichtungsverfahren muss zunächst durch das Einreichen einer schriftlichen Beschwerde veranlasst werden.

Das Verfahren ist für den Versicherungsnehmer kostenfrei. Allerdings müssen die eigenen Auslagen für Porto, Fax und Telefon selbst getragen werden. Gleiches gilt für das Rechtsanwaltshonorar, falls sich der Versicherungsnehmer von einem Rechtsanwalt vertreten lässt, was er aber nicht muss. Der Versicherte kann sich beim Ombudsmannverfahren jederzeit durch eine andere Person vertreten lassen. Auch kann die Beschwerde vom jeweiligen Arzt eingereicht werden. Der Ombudsmann für Versicherungsfälle bei der PKV wurde vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. eingerichtet und wird auch von diesem finanziert.

Geld sparen bei Kfz-Versicherungswechsel

Unter dem Begriff Kfz Versicherung summieren sich die verschiedenen Versicherungen aus dem Umfeld der motorisierten Fahrzeuge. Neben dem Pkw sind da unter anderem auch Motorroller und Wohnwagen. Nicht dazu gehören Lkw. Die typische Kfz Versicherung besteht bei Pkws aus einer gesetzlich vorgeschriebenen Kfz Haftpflicht sowie einer Kaskoversicherung, die bei Neuwagen oft eine Vollkaskoversicherung ist. Für ältere Wagen, Zweitwagen und Gebrauchtwagen werden meist Teilkaskoversicherungen abgeschlossen. Besonders bei den Kfz Versicherungen sind die Preisunterschiede zwischen den Unternehmen oft enorm. So sind bei einem „Vergleich Kfz Versicherung“ bzw. “Vergleich Autoversicherung”, die bequem über das Internet durchzuführen sind, Unterschiede von bis zu 60 Prozent möglich.

Bei Kfz Versicherungen gelten verkürzte Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Meistens haben die Verträge den 1. Januar als Hauptfälligkeitstermin, so dass eine Kündigung bis zum 30. November erfolgen muss. Dabei wird die Höhe der Versicherungsprämien durch verschiedene Parameter bestimmt. Dazu gehört zum Beispiel die Einordnung in eine bestimmte Regionalklasse, welche das Unfall- und Diebstahlrisiko in einem festen Zulassungsbezirk bestimmt. Dabei werden die Einstufungen jedes Jahr neu an das tatsächliche Schadensaufkommen angepasst. Außerdem werden die Fahrzeuge in eine der verschiedenen Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Sie richtet sich nach der Anzahl der unfallfreien Jahre des Fahrers, weshalb es sich oft lohnt, geringe Unfallschäden aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Schließlich wird auch noch eine Eingruppierung in die Typklasse vorgenommen. Dabei wirkt sowohl das Reparaturrisiko als auch das Unfall- und Diebstahlrisiko des jeweiligen Automodell auf die Einstufung aus. Manche Versicherer honorieren auch die günstige Unfallstatistik von Frauen.

Sie stufen sie günstiger ein, weil Frauen nur etwa halb so viel schwere Verkehrsunfälle wie Männer verursachen. Auch Wenigfahrer können auf günstigere Prämien hoffen, ebenso gibt es Rabatte, wenn der Wagen in der Garage aufbewahrt wird, denn Garagenautos werden statistisch gesehen weniger beschädigt. Ein Rolle spielt auch, ob verschiedene Familienmitglieder den Wagen fahren oder nur immer ein und dieselbe Person. Günstig ist es immer, wenn keiner der potentiellen Fahrer unter 23 Jahre ist.