Im Alter gut dastehen

Wer im Alter gesichert sein möchte, der sollte sich rechtzeitig um seine Altersvorsorge kümmern. Eine Möglichkeit hierzu ist die sogenannte Rürup Rente, die staatlich gefördert wird. Wer für sein Alter vorsorgen will, der sollte diese Möglichkeit nutzen, besonders wenn es sich bei der vorsorgenden Person um einen Freiberufler oder Selbstständigen bzw. einen Arbeitnehmer mit höherem Einkommen handelt. Die Rürup Rente hat jedoch meist einen Nachteil, sofern sie ohne Zusatzversicherungen abgeschlossen wird – sie greift nicht im Falle einer Berufsunfähigkeit bzw. im Falle eines frühzeitigen Versterbens des Sparers sind jegliche Ansprüche verloren. Die Rente lässt sich somit nicht weitervererben bzw. sind Hinterbliebene in keinster Weise abgesichert. Gerade für Familienväter und –mütter ist dies ein Nachteil, der wohl durchdacht sein sollte. Eine Alternative bietet diesbezüglich die DWS Basisrente Premium, eine fondsgebundene Variante der Rürup Rente. Diese beinhaltet bereits eine Absicherung gegen diese Eventualitäten und zusätzliche Renditemöglichkeiten machen die Rürup Rente in Form der DWS BasisRente Premium zu einer äußerst attraktiven, da steuerlich geförderten, Altersvorsorge.

Informationen über die Rürup Rente und die DWS BasisRente Premium findet man entweder beim DWS Fondsberater oder direkt im Internet. Grundsätzlich sollte man sich ausreichend über eine Altersvorsorge informieren, da es sich hierbei letztlich um eine der wichtigsten Anschaffungen handelt, die ein Mensch in seinem Arbeitsleben tätigt. Ohne eine entsprechende Altersvorsorge kann man im Rentenalter nicht bestehen, weshalb man sich rechtzeitig darum kümmern sollte, Möglichkeiten wie die geförderte Rürup Rente zu nutzen, um letztlich im Alter möglichst sorgenfrei dar zustehen um das Alter und das Leben erfreut zu genießen. Viele Seiten bieten dazu im Internet zahlreiche informative Quelle um die Möglichkeiten der Altersvorsorge direkt und gezielt miteinander vergleichen zu können.

Die Rürup Rente ist der gesetzlichen Rente sehr ähnlich

Seit dem Jahre 2005 gibt es die Rürup Rente, die auf Bert Rürup (Ökonom) zurück zu führen ist. Die Rürup Rente wird ebenfalls Basisrente genannt. Der Grundgedanke dieser Basisrente ist es eine Leibesrente die staatlich gefördert wird, auch für Selbstständige und Freiberufler zu schaffen, da diese ja nicht in das gesetzliche Rentensystem einzahlen und so auch keine Leistungen aus dieser erwarten können.

Hat diese Berufssparte früher das Alter mit Lebens- oder Kapitalversicherungen abgesichert, hat sich der Staat ja nicht daran beteiligt. Anders jetzt bei der Rürup Rente. Daher darf aber das eingezahlte Geld auch nicht beliehen, vererbt oder anders wie abgetreten werden. Dafür kann der Einzahler seine Einzahlungen als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Seine Steuerschuld wird so vermindert. Außerdem gibt der Staat dem Besitzer der Rürup Rente einen Zuschuss zu seinem Ersparten. Das hängt von der Höhe und der Art des Vertrages ab. Der Rentenbeginn kann frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres starten. Ein späterer Einstieg ist natürlich möglich. Verstirbt der Besitzer dieser Basisrente vor Beginn des Renteneintritts, so ist genau wie bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Geld verloren. Das gleiche gilt, wenn der Rentner kurz nach Rentenbeginn verstirbt.

Aber bei der Rürup Rente hat er noch die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, damit so sein Ehepartner oder sein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, in den Genuss einer Hinterbliebenenrente kommt. Diese Rente wird an das Kind aber nur so lange gezahlt, wie das Kind auch Kindergeld bekommt. Also spätestens mit Beendung einer Ausbildung gibt es nichts mehr.

Was ist Rürup-Rente?

Ein seit 2005 erhältliche staatlich subventionierte Altersvorsorge nennt man umgangssprachlich auch die Basisrente oder Rürup-Rente. Diese Rente bezieht sich auf den Ökonomen Bert Rürup und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. In den Leistungskriterien und der steuerlichen Situation entspricht die Basisrente / Rürup-Rente der gesetzlichen Rente. Unterschiedlich sind Basisrente und gesetzliche Rente trotzdem, denn die Basisrente ist kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert.

Altersvorsorge beginnt in der Jugend

Wen der Leichtsinn der Jugend bislang davon abgehalten hat, sich Gedanken über das Alter zu machen, dem sei geraten, einmal in sich zu gehen und zu überlegen, ob der Wert, den das Leben momentan hat, nach dem Eintritt ins Rentenalter anhalten soll. Die Entscheidung, ob der Lebensabend in einer miefigen Einzimmer-Wohnung vor dem Fernseher verbracht wird, oder in freundlicher Umgebung mit der Möglichkeit die Welt in Form von Reisen entdecken zu können, fällt auf den ersten Blick leicht. Die zweite Variante natürlich. Für diese Form benötigt man aber eine gewisse Voraussicht, bzw. Vorsorge, mit der man so früh wie möglich beginnen sollte. Die staatliche Rentenversicherung reicht im Normalfall nicht mehr aus, um sich im Alter die Träume erfüllen zu können, die man während des Berufslebens aus Zeitgründen nicht umsetzen konnte. Hier sind Zusatzversicherungen gefragt, denn das Alter bietet bekanntermaßen nicht nur die Möglichkeit, die Zeit frei einzuteilen und endlich Verpasstes nachzuholen.

Es ist auch die Zeit, in der Krankheiten und Folgen von Verschleiß auftreten, die einer möglichst guten (und damit auch teureren) Behandlung bedürfen. Auch dies muss bedacht und in die Planung der Versicherung einbezogen werden, denn während bei den Krankenkassen die Beiträge steigen, so sinkt das Leistungsniveau auch erheblich und schließt längst nicht mehr jede Behandlung mit ein. Hierfür bietet der Markt ein gutes Maß an möglichen Zusatzversicherungen an.

Von der privaten Altersvorsorge bis zur Zahnersatzzusatzversicherung reicht das Spektrum. Hier verlangt es eine genaue Planung, da natürlich auch nur ein Teil des Vermögens für Vorsorgen verwendet werden kann. Die berühmteste Rentenzusatzversicherung ist wohl die, im Jahr 2001, nach Walter Riester benannte Rente, eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Diese so genannte Riester Rente bietet die Möglichkeit den Lebensabend mit einer Zusatzrente so zu gestalten, die ein angenehmes Weiterleben ermöglicht. Jetzt liegt es an einem selber, dies für sich zu prüfen und ggf. zu nutzen, solange noch genug Zeit zur Verfügung steht.

Rürup Rente: Hinterbliebenschutz und BU-Absicherung

Seit 2005 kann man neben der Riester Rente auch in Form der Rürup Rente für die eigene Altersvorsorge sparen. Ein Vorteil der Rürup Rente ist die Steuerersparnis. Das heißt, die Beiträge die man für eine Rürup Rente aufwendet, können steuermindernd abgesetzt werden.

Um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen, muss ein Rürupvertrag bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. So darf nur eine lebenslange Rentenleistung erbracht werden und die Absicherung der Hinterbliebenen ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Hinterbliebenenschutz:

Wer sich für einen langfristigen Altersvorsorgevertrag entscheidet, stellt sich auch immer die Frage, welche Absicherungsmöglichkeiten im Todesfall für die Hinterbliebenen bestehen. Im Falle der Rürup Rente sind die Möglichkeiten von gesetzlicher Seite eingeschränkt. Denn das Vorbild bei der Konzeption dieser zusätzlichen Altersvorsorge war die gesetzliche Rentenversicherung. So sind im Todesfall sowohl bei der Rürup wie auch der gesetzlichen Rente immer nur die Ehepartner sowie die versorgungsberechtigten Kinder erbberechtigt.

In der gesetzlichen Rentenversicherung spricht man dann von einer Witwen- bzw. Witwerrente oder einer Waisenrente für die Kinder. Im Falle der Rürup Rente spricht man einfach nur von einer Hinterbliebenrente.

Die Versicherungswirtschaft sieht folgende Lösungen vor. Verstirbt der Rürupsparer während der Ansparphase, so wird aus dem bis dahin gebildeten Vermögen eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder die Kinder kalkuliert. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit die Vermögenswerte in den Rürupvertrag des Ehepartners zu übertragen. Sollte noch kein eigener Vertrag bestehen, so kann auch ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

In der Rentenphase kann man das Todesfallrisiko mit einer Rentengarantiezeit absichern. Viele Versicherungsgesellschaften bieten hier Laufzeiten von 10 bis 20 Jahren an. Allerdings gibt es auch hier die Variante, dass das noch vorhanden Vermögen in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt wird.
Berufsunfähigkeitsabsicherung:

Doch nicht nur für den Todesfall sieht die Basisrente eine Absicherung vor. So kann die Rürup Rente auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Vorteil: Auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind während der Laufzeit steuerlich abzugsfähig. Allerdings darf der Beitragsanteil des BU-Schutzes nicht über 50% liegen.

Man sollte auf jeden Fall vor Abschluss eines Vertrages genau prüfen, welche Möglichkeiten das Unternehmen im Ernstfall anbietet. Möchte man eine dritte Person absichern, so muss man im Falle der Rürup Rente eine zusätzliche Absicherung in Form einer Risikolebensversicherung abschließen.