Wählt man die richtige Fondspolice, ist man trotz der Kapitalerträge Abgeltungssteuerbefreit! Wie ist das möglich? So z.B. mit dem DWS Vermögenssparplan Premium. Der Anbieter hat es geschafft einen Vertrag zu erstellen, der dem der DWS Riester Premium fast identisch ist.
Nur der geförderte Zuschlag fehlt bei dieser Fondspolice. Somit ist er aber auch gleich der Riester Rente von der Abgeltungssteuer befreit. Diese Steuer beträgt immerhin 25% von den Kapitalerträgen und ggf. fällt auch noch die Kirchensteuer mit an. Das ist abhängig, ob man noch in der Kirche ist, oder keiner Konfession mehr angehört. Der Staat erlaubt sogar, dass man einen geförderten Riester Vertrag abschließt und dazu noch einen DWS Vermögenssparplan Premium. So hat man direkt schon zwei Verträge, wo keine Abgeltungssteuern anfallen. Bei der Riester Rente gibt der Staat auch noch monatlich einen gewissen Betrag für den Ansparer und ggf. für deren gemeldete Kinder hinzu. Die Kinder sind aber nur solange förderungsberechtigt, solange sie Kindergeld erhalten. Bei einem DWS Vermögenssparplan Premium fallen während der ganzen Ansparphase keine Steuern an, egal ob es sich um Zins- oder Dividendeneinkünfte handelt, oder ob das Depot zwischenzeitlich mal umgeschichtet wird.
Erst bei der Auszahlungsphase fallen dann die Steuern an, die aber dem persönlichen Steuersatz zugrunde liegen. Anders als bei der Riester Rente, wo die Auszahlung in Form von einer so genannten Leibesrente erfolgt, ist der DWS Vermögenssparplan Premium auch als Kapitalrente auszahlbar. Selbstständige Personen, die einen Vertrag für eine Rürup Rente abgeschlossen haben, können ebenfalls auch noch eine 2. Fondspolice wie den DWS Vermögenssparplan Premium abschließen und die Abgeltungssteuern einsparen.