Seit dem Jahre 2005 gibt es die Rürup Rente, die auf Bert Rürup (Ökonom) zurück zu führen ist. Die Rürup Rente wird ebenfalls Basisrente genannt. Der Grundgedanke dieser Basisrente ist es eine Leibesrente die staatlich gefördert wird, auch für Selbstständige und Freiberufler zu schaffen, da diese ja nicht in das gesetzliche Rentensystem einzahlen und so auch keine Leistungen aus dieser erwarten können.
Hat diese Berufssparte früher das Alter mit Lebens- oder Kapitalversicherungen abgesichert, hat sich der Staat ja nicht daran beteiligt. Anders jetzt bei der Rürup Rente. Daher darf aber das eingezahlte Geld auch nicht beliehen, vererbt oder anders wie abgetreten werden. Dafür kann der Einzahler seine Einzahlungen als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Seine Steuerschuld wird so vermindert. Außerdem gibt der Staat dem Besitzer der Rürup Rente einen Zuschuss zu seinem Ersparten. Das hängt von der Höhe und der Art des Vertrages ab. Der Rentenbeginn kann frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres starten. Ein späterer Einstieg ist natürlich möglich. Verstirbt der Besitzer dieser Basisrente vor Beginn des Renteneintritts, so ist genau wie bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Geld verloren. Das gleiche gilt, wenn der Rentner kurz nach Rentenbeginn verstirbt.
Aber bei der Rürup Rente hat er noch die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, damit so sein Ehepartner oder sein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, in den Genuss einer Hinterbliebenenrente kommt. Diese Rente wird an das Kind aber nur so lange gezahlt, wie das Kind auch Kindergeld bekommt. Also spätestens mit Beendung einer Ausbildung gibt es nichts mehr.
Was ist Rürup-Rente?
Ein seit 2005 erhältliche staatlich subventionierte Altersvorsorge nennt man umgangssprachlich auch die Basisrente oder Rürup-Rente. Diese Rente bezieht sich auf den Ökonomen Bert Rürup und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. In den Leistungskriterien und der steuerlichen Situation entspricht die Basisrente / Rürup-Rente der gesetzlichen Rente. Unterschiedlich sind Basisrente und gesetzliche Rente trotzdem, denn die Basisrente ist kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert.