Auswirkungen der Finanzkrise auf die fondsgebundene Altersvorsorge

Rentenversicherungen werden heutzutage nicht nur in einer klassischen Variante mit garantierter Verzinsung angeboten, sondern oft als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Der Versicherte kann bei dieser Form der Altersvorsorge normalerweise bereits beim Vertragsabschluss die Investmentfonds entsprechend der eigenen Anlagementalität und Risikobereitschaft selbst auswählen. Anders als bei der klassischen Variante trägt der Sparer im Fall der fondsgebundenen Rentenversicherung das Risiko für den Erfolg der Anlage selbst, denn die spätere Rentenhöhe wird vom Versicherungsunternehmen normalerweise nicht garantiert. Gleichzeitig bietet dies dem Anleger jedoch die Chance am Ende der Laufzeit deutlich mehr als die garantierte Auszahlung einer klassischen Rentenversicherung zu erhalten.

In Zeiten der Finanzkrise sind viele Anleger beunruhigt, ob die Schwankungen an den Finanzmärkten am Ende auch die eigene Altersvorsorge betreffen könnten. Im Fall von fondsgebundenen Rentenversicherungen spielt das Auf und Ab der Märkte natürlich eine Rolle, denn die Kursschwankungen spiegeln sich exakt in dem für die Rente gesparten Vermögen wieder. Die Angst, sein Geld zu verlieren, weil ein Rentenversicherer oder eine Fondsgesellschaft pleite gehen könnte, ist dagegen relativ unbegründet. Die angelegten Kundengelder bei Fondsgesellschaften gehören zum Sondervermögen und sind dadurch vor dem möglichen Zugriff der Gläubiger zunächst geschützt. Sollte eine große Versicherungsgesellschaft tatsächlich in eine finanzielle Schieflage geraten so greifen die üblichen Sicherungsmechanismen, um Kundenansprüche dennoch zu befriedigen.

Die derzeit ausgewiesenen Verluste bei fondsgebundenen Vorsorgeverträgen, sind nur dann ein ernsthaftes Problem, wenn nur noch wenige Jahre bis zur Rente verbleiben. Hier muss man versuchen die Verluste zu begrenzen (z.B. über einen Wechsel der Fonds) und eventuell über eine zusätzliche Vorsorge zur Erhöhung der späteren Rente nachdenken. Alle anderen sollten vor allem eines tun: ruhig bleiben. Wer sich für die fondsgebundene Variante und damit eine risikoreichere Form der Altersvorsorge entschieden hat, darf jetzt bei einer Börsenschwäche nicht plötzlich kalte Füße bekommen. Bis zum Rentenbeginn ist noch genügend Zeit derzeitig erlittene Verluste wieder zu kompensieren. Generell sind diese Versicherungen nach wie vor empfehlenswert, schon allein wegen der steuerlichen Vorteile, die diese Anlageform bietet.

Fondspolice und trotzdem Abgeltungssteuerbefreit?

Wählt man die richtige Fondspolice, ist man trotz der Kapitalerträge Abgeltungssteuerbefreit! Wie ist das möglich? So z.B. mit dem DWS Vermögenssparplan Premium. Der Anbieter hat es geschafft einen Vertrag zu erstellen, der dem der DWS Riester Premium fast identisch ist.

Nur der geförderte Zuschlag fehlt bei dieser Fondspolice. Somit ist er aber auch gleich der Riester Rente von der Abgeltungssteuer befreit. Diese Steuer beträgt immerhin 25% von den Kapitalerträgen und ggf. fällt auch noch die Kirchensteuer mit an. Das ist abhängig, ob man noch in der Kirche ist, oder keiner Konfession mehr angehört. Der Staat erlaubt sogar, dass man einen geförderten Riester Vertrag abschließt und dazu noch einen DWS Vermögenssparplan Premium. So hat man direkt schon zwei Verträge, wo keine Abgeltungssteuern anfallen. Bei der Riester Rente gibt der Staat auch noch monatlich einen gewissen Betrag für den Ansparer und ggf. für deren gemeldete Kinder hinzu. Die Kinder sind aber nur solange förderungsberechtigt, solange sie Kindergeld erhalten. Bei einem DWS Vermögenssparplan Premium fallen während der ganzen Ansparphase keine Steuern an, egal ob es sich um Zins- oder Dividendeneinkünfte handelt, oder ob das Depot zwischenzeitlich mal umgeschichtet wird.

Erst bei der Auszahlungsphase fallen dann die Steuern an, die aber dem persönlichen Steuersatz zugrunde liegen. Anders als bei der Riester Rente, wo die Auszahlung in Form von einer so genannten Leibesrente erfolgt, ist der DWS Vermögenssparplan Premium auch als Kapitalrente auszahlbar. Selbstständige Personen, die einen Vertrag für eine Rürup Rente abgeschlossen haben, können ebenfalls auch noch eine 2. Fondspolice wie den DWS Vermögenssparplan Premium abschließen und die Abgeltungssteuern einsparen.

Anlage eines DWS Vermögenssparplan Premium

Der DWS Vermögenssparplan Premium hat eine sehr gute Strategie eines Vermögenssparplanes entwickelt. Der DWS Vermögenssparplan Premium bietet Kunden die Möglichkeit, einen gewissen Betrag entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich auf einen Vermögenssparplan einzuzahlen.

Die meist angewandte Zahlmethode ist allerdings die monatliche. Es stellt sich hier u. a. die Frage, wie hoch dürfen die Kosten sein, die eine Fondspolice betrifft. Die Kosten sollen schließlich nicht eventuelle Steuervorteile übertreffen. Die Kosten der Fondspolice richten sich grundsätzlich immer nach dem Steuersatz des Kunden, den dieser persönlich hat. Je höher der persönliche Steuersatz ist, desto geringer sind die Kosten einer Fondspolice. Diese Kosten sollen die Steuervorteile nicht übersteigen. Der einzige Nachteil bei Fondspolicen besteht darin, dass die Auswahl begrenzt ist. Allerdings ist hier als Vorteil zu erkennen, dass Fonds ohne Kosten umgeschichtet werden können. Wer in einen Fondssparplan sein Geld investieren oder anlegen möchte, hat eine riesige Auswahl von interessanten Fonds. Allerdings bei einer Versicherung, die fondsgebunden ist, ist die Auswahl von Fonds begrenzt. Die Wahl des Fonds bei einer fondsgebundenen Versicherung richtet sich nach den diversen Fondspolicen. Es ist ein wichtiges Kriterium die Entscheidung zu treffen, für welche Fondspolice sich der Kunde entscheiden soll. Ein wichtiger Aspekt für eine Fondspolice ist auch, dass der Kunde während seiner Ansparzeit steuerfrei zwischen den angebotenen Fonds der Fondspolice umschichten kann.

Letztendlich ist es ratsam, sich vor der Entscheidung für einen DWS Vermögenssparplan Premium durch einen kompetenten und ausgebildeten Fachmann über alle Vorteile beraten zu lassen. Schließlich soll im Endeffekt der Kunde mit seiner Entscheidung und Wahl des Vermögenssparplanes zufrieden sein.