Enthüllung

Der amerikanische Thriller „Enthüllung“ mit Michael Douglas und Demi Moore in den Hauptrollen ist einer der bekanntesten Filme, in denen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz das tragende Motiv der Geschichte ist. Hier geht es, wie in vielen Unternehmen um Macht und Positionen und wie man dort hin gelangt. Demi Moore in der Rolle der Meredith Johnson, gibt hier eine aufstrebende, aber unerfahrene Betriebswirtin, die dem engagierten und erfahrenen Ingenieur Tom Sanders (Michael Douglas) vor die Nase gesetzt wird. Überraschend bekommt sie statt seiner die Leitung der Niederlassung des multinational operierenden Unternehmens.

Meredith hatte noch als Studentin eine Affäre mit dem Firmenchef Bob Garvin und konnte sich dadurch ganz offensichtlich einen Vorteil verschaffen. Das gelingt im Arbeitsleben nicht immer, wird aber vielfach angestrebt. Aber es gibt auch sexuelle Beziehungen mit Vorgesetzten die nicht der reinen Kosten-Nutzen-Strategie folgen. Bei „Enthüllung“ treibt es die junge Betriebswirtin allerdings auf die Spitze. Sie will auch noch Sex mit dem gut aussehenden Tom Sanders und lädt den verheirateten Mann zu einem Arbeitsessen zu sich nach Hause und will ihn dort gleich verführen, und zwar massiv. Die beiden kommen sich schon ziemlich nahe, doch Sanders verliert nicht gänzlich die Kontrolle und verweigert sich seiner Vorgesetzten. Das macht sie extrem wütend. Am nächsten Tag bezichtigt sie ihn der sexuellen Nötigung und tritt eine gewaltige Lawine von Verleumdungen los, lanciert und manipuliert „Beweise“ für sein Vergehen und Sanders sieht sich ausgegrenzt, wird zum Mobbingopfer.

Hätte er hier gleich einen guten Anwalt für Arbeitsrecht an der Hand gehabt, wäre es wahrscheinlich nicht so dramatisch für ihn geworden, aber dann wäre es natürlich nicht so spannend für die Zuschauer. Erst ganz am Ende kann sich Sanders rehabilitieren und Meredith Johnson verliert ihren Job. Wer sich in einer problematischen Situation mit seinem Vorgesetzten befindet, Angst um seinen Job hat und nicht in einem Thriller landen will, sollte unbedingt eine Kanzlei konsultieren, die Fachanwälte für Arbeitsrecht beschäftigen. Musste man früher umständlich die „Gelben Seiten“ wälzen und die Anwaltsbüros seiner Stadt anrufen, so geht das heute schneller und übersichtlicher im Internet. Alle Kanzleien haben einen Internetauftritt und so lässt sich unter der Such-Kombination „Rechtsanwalt + Arbeitsrecht + Name der Stadt“ ganz fix eine große Angebotsbreite besichtigen. Für alle Kölner gilt dann zum Beispiel „Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln“ und für München, Hamburg, Münster, Paderborn oder Berlin das Gleiche; denn keiner möchte in einen echten Thriller geraten…

Mahnbescheid selbst beantragen

Mahnbescheid selbst beantragen oder einen Rechtsanwalt beauftragen?

Forderungen fallen in Deutschland immer öfter aus und genauso oft stellt sich für den Gläubiger die Frage, ob er einen gerichtlichen Mahnbescheid selbst beantragen möchte oder einen Rechtsanwalt mit der aussergerichtlichen oder eben auch gerichtlichen Verfolgung der Forderung beauftragen soll.

Möglich ist grundsätzlich beides. Ein Rechtsanwalt prüft die Forderung auf deren Durchsetzbarkeit und weist schon in dieser Phase auf eventuelle Probleme hin. Allerdings lässt er sich diesen Service auch bezahlen. Der Rechtsanwalt berechnet seine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und somit nach der Höhe der verfolgten Forderung. So können schnell ein paar Hunderter zusammenkommen. Der unbestrittene Vorteil dieser Möglichkeit ist es, dass man die Geschichte erst einmal los ist, und allein der Briefkopf des Rechtsanwaltes den Schuldner oft zur Zahlung bewegt. Bei allen Schuldnern funktioniert dies freilich nicht und es bleibt auch immer noch das Insolvenzrisiko, denn ein Schuldner, der nichts hat, kann selbst beim besten Willen und auch bei größter Mühe nichts oder nicht vollständig zahlen.

Die zweite und bei Weitem günstigere Variante ist es, einen Mahnbescheid selbst zu beantragen. Dies kann in Deutschland jeder tun, indem er einen Online-Service nutzt, oder in den nächsten Schreibwarenladen geht und sich ein entsprechendes Formular besorgt. Dieses füllt er gewissenhaft und genau aus und schickt es dann an das entsprechend zuständige Mahngericht. Hier werden vom Gläubiger direkt vom Gericht die Gerichtskosten angefordert, welche in ihrer Höhe aber keinesfalls die Dimension einer Anwaltsrechnung erreichen. Beispielsweise berechnet Ihnen das Gericht für einen Mahnbescheid über 900,- € lediglich 23,- € Gerichtskosten, der Rechtsanwalt hingegen bereits 115,82 €. In dieser Rechnung sind die Gerichtskosten allerdings dann schon enthalten.

Trotzdem lohnt die Überlegung, denn die Fehlerquote bei einem eigenen Mahnbescheid ist nicht unbeachtlich. Es muss z.B. das Vertretungsverhältnis einer Firma, gegen die man einen Mahnbescheid erwirken will, genau angegeben werden. Hier kann es schnell komplex werden, weil eine GMBH & Co. KG z.B. in der Regel von einer Verwaltungs-GmbH vertreten wird und diese wiederum durch ihren Geschäftsführer als natürliche Person. Diese Infomationen liegen Privatpersonen meist nicht vor und so reagiert das Mahngericht schnell mit einer Monierung. Dies kostet Zeit und Nerven und man umgeht diesen Stress mit einer anwaltlichen Beauftragung elegant. Einfache Sachen hingegen können mit einem eigenen Mahnbescheid effektiv und günstig verfolgt werden und erfordern oft keinen Rechtsanwalt.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die anwaltliche Beauftragung zur Sicherung des Verfahren vor dem Hintergrund von Durchsetzbarkeit und Verjährung der Forderung auf jeden Fall sinnvoll ist, sich für einfache und vor allem kleinere Forderungen günstige Online-Services finden lassen, die zumindest vom gerichtlichen Ergebnis gleichwertig sind. Ob man am Ende jedoch sein Geld tatsächlich in den Händen halten kann, ist keinesfalls garantiert und leider viel zu oft Glückssache.