Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in vielen Merkmalen vom gesetzlichen Krankenversicherungssystem. Neben den Leistungen ist wohl die Beitragsberechnung bzw. Kalkulation ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal.

So wird in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zur Beitragsberechnung ausschließlich das Einkommen des Versicherungsmitglieds herangezogen. Wer viel verdient, muss auch mehr Beiträge bezahlen, ohne dafür aber einen besseren Versicherungsschutz zu genießen.

Ganz anders sieht es dagegen im privaten Krankenversicherungssystem aus. Hier werden verschiedene individuelle Faktoren für die Kalkulation des Beitrages herangezogen. So werden beim Abschluss eines Versicherungsvertrages das Eintrittsalter der versicherten Person, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und natürlich die Tarifleistungen berücksichtigt. Welchen Einfluss die verschiedenen Faktoren auf die Kalkulation haben, ist nachfolgenden kurz beschrieben.

Eintrittsalter:

Durch die kapialgedeckte Kalkulationsweise der PKV, werden alle Kosten die im Laufe der Versicherungsdauer anfallen berücksichtigt. Wer jung in die private Krankenversicherung wechselt, benötigt am Anfang in der Regel weniger Leistungen aus dem Topf der Versicherungsgemeinschaft. Doch je älter man wird, umso mehr werden die Kosten für notwendige Behandlungen ansteigen. Damit die Beiträge alleine aufgrund des Älterwerdens nicht ansteigen, wird schon zu Beginn eine Alterungsrückstellung gebildet und über die gesamte Laufzeit kalkuliert. Je jünger man also in die PKV wechselt, umso länger hat das Unternehmen Zeit die Kosten über die Laufzeit zu verteilen.

Geschlecht:

Da der Beitrag immer die individuellen Risiko- und Behandlungskosten der versicherten Person widerspiegeln, müssen Frauen etwas mehr bezahlen als Männer. Dies liegt zum einen an den Schwangerschaftsphasen und zum anderen an der um ca. 5 Jahre längeren Lebenserwartung der Frauen.

Gesundheitszustand:

Der Gesundheitszustand der versicherten Person zum Zeitpunkt der Antragstellung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Beitragskalkulation. Ist der Antragsteller gesund, so wird der Antrag ohne Erschwernis angenommen. Liegen jedoch risikorelevante Vorerkrankungen vor, kann die Gesellschaft den Antrag ablehnen oder mit einem individuellen Risikozuschlag annehmen. Durch diese Vorgehensweise wird die Versicherungsgemeinschaft entlastet. Verändert sich der Gesundheitszustand nach dem Versicherungsbeginn, führt dies nicht zu einer Nachkalkulation des Beitrages. In diesem Fall werden die erhöhten Kosten durch die Versicherungsgemeinschaft gedeckt.

Tarifleistungen:

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können im Gegensatz zum gesetzlichen System frei gewählt werden. Möchte man als Versicherungsnehmer im Krankheitsfall im Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung liegen, so sind die Kosten für diesen Schutz natürlich wesentlich höher als für das Mehrbettzimmer mit der Behandlung durch den diensthabenden Arzt.

Alle die oben genannten Faktoren führen zur Feststellung einer individuellen Versicherungsprämie.

  1. Gesetzliche oder Private Krankenversicherung

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