Der Sprung ins kalte Wasser einer Existenzgründung wäre so manchen frisch geborenen Unternehmen zu heikel, wenn es nicht diverse Fördermittel für eine Existenzgründung in Deutschland gäbe. Dabei gehören Programme wie der Gründungszuschuss oder das Gründercoaching Deutschland zu den wichtigsten Angeboten, die das Abenteuer “Unternehmen” aussichtsreicher machen und vielen überhaupt erst den Start ermöglichen. Warum das so ist? Ganz einfach: Kleine und mittlere Unternehmen sind die Säule unserer Wirtschaft und schaffen den grössten Teil aller Arbeitsplätze. Aus diesem Grund unterstütz der Staat neue Unternehmen, die die Wirtschaft langfristig voran bringen sollen.
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung, die sowohl für “echte” Arbeitslose als auch für Menschen mit Sperrfrist der Arbeitsagentur relevant ist. Wer also das Arbeitslosengeld Eins bekommt, kann diesen Zuschuss beantragen. Wer das Arbeitslosengeld Zwei bekommt, der hat keine Möglichkeiten, den Gründungszuschuss zu erhalten. Da der Gründungszuschuss finanziell attraktiv ist, sollte man also nicht abwarten, bis aus dem Arbeitslosengeld Eins das Arbeitslosengeld Zwei wird. Ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld Eins in Höhe von 90 Tagen muss allerdings zum Zeitpunkt der Gründung noch bestehen – sonst verfällt der Anspruch.
Wer einen Businessplan vorlegt, die so genannte Tragfähigkeitsbescheinigung und eine steuerliche Anmeldung oder eine gewerbliche Anmeldung des Unternehmens, bekommt den Gründungszuschuss. Den Businessplan sollten Sie dabei selbstverständlich ernst nehmen – Sie schreiben den Businessplan in erster Linie für sich selbst, nicht für die Arbeitsagentur. Dieser wird anhand des Anspruches auf das Arbeitslosengeld Eins festgelegt. Den monatlichen Zahlungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes Eins werden pauschal 300 Euro hinzugrechnet und schon ist die Anspruchshöhe festgelegt. Dieser Betrag wird dann neun Monate lang monatlich ausgezahlt. Darüber hinaus kann auch eine Verlängerung um einige Monate beantragt werden, die allerdings nur noch pauschal 300 Euro pro Monat beträgt. Der Gründungszuschuss federt also während der ersten neuen Monate der Selbstständigkeit meist sämtliche private Ausgaben ab. Wer mit dem Unternehmen schnell voran kommen will, kann dann noch das Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen und – nachdem die Bewilligung des Gründungszuschusses vorliegt – eine Bezuschussung von 90% entstehender Beratungskosten bekommen. Hilfe beim Marketing, beim Online-Marketing, bei der Preisgestaltung und vieles mehr können so mit einem Profi durchgearbeitet werden und für einen effizienten Unternehmensstart sorgen.
Weiteres zum Thema Gründungszuschuss, Gründercoaching und mehr lesen Sie auf der Webseite der Autorin dieses Beitrages – Andrea Claudia Delp (www.amaveo.de). Hier erfahren Sie nicht nur, wie der Gründungszuschuss funktioniert, sondern auch, welche Unterstützung Sie beim Businessplan für den Gründungszuschuss bekommen können und was das Gründercoaching Deutschland bedeuten kann.